Wahlrecht nutzen und mitbestimmen!
Alle vier Jahre wählen Beschäftigte in Betrieben und Verwaltungen die neuen Schwerbehindertenvertretungen (SBV). Ab mindestens fünf schwerbehinderten Beschäftigten oder gleichgestellten behinderten Menschen besteht ein Recht auf eine SBV.
„Zusammen mit den Gewerkschaften setzt sich die CDA für Schwerbehindertenvertretungen ein. Vertrauenspersonen sorgen für behindertengerechte Arbeitsplätze und kämpfen gegen Benachteiligungen im Betrieb. Für viele Betriebe sind sie ein wichtiger Partner für die Arbeitsplatzgestaltung, die Gesundheitsvorsorge aber auch für Themen wie Bewerbungsverfahren, Arbeitszeiten, Überstunden und Kündigungen. Das Engagement der Schwerbehindertenvertretungen stärkt den Inklusionsgedanken und bringt ein Stück mehr Demokratie in die Unternehmen“, so Christian Brandt.