Landestagung der CDA NRW fordert rechtssichere Prüfung der Voraussetzungen für ein mögliches Verfahren zur Überprüfung der Verfassungsmäßigkeit politischer Parteien gemäß Grundgesetz gegen die AfD

Die Christlich-Demokratische Arbeitnehmerschaft (CDA) NRW hat auf ihrer Landestagung einen vom Bezirksverband Ruhr eingebrachten Antrag angenommen. Dieser fordert Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung auf, die rechtlichen und tatsächlichen Voraussetzungen für ein mögliches Verfahren zur Überprüfung der Verfassungsmäßigkeit politischer Parteien gegen die Alternative für Deutschland (AfD) ergebnisoffen, staatsfern und rechtsstaatlich zu prüfen.

Es geht dabei um die Frage, ob Ziele oder Verhalten einer Partei darauf ausgerichtet sein könnten, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder den Bestand der Bundesrepublik zu gefährden und ob hierfür eine ausreichend gesicherte Tatsachenbasis vorläge, wie sie das Grundgesetz für ein solches Verfahren verlangt.

Der Beschluss richtet sich ausdrücklich nicht auf ein Parteiverbot, sondern auf eine transparente und faktenbasierte Vorprüfung, ob die hohen verfassungsrechtlichen Anforderungen überhaupt erfüllt sein könnten und ob es genügend nachvollziehbare, belegbare Hinweise gäbe, die ein gerichtliches Verfahren tragen würden.

„Wir fordern keine Entscheidung – wir fordern eine professionelle Prüfung.“ Christian Brandt, Bezirks- und Kreisvorsitzender der CDA Ruhr bzw. CDA Ennepe-Ruhr, erklärt: „Uns geht es nicht um ein Parteiverbot, sondern um die Verantwortung, die Voraussetzungen sorgfältig zu prüfen. Rechtsstaatliches Handeln beginnt mit einer belastbaren Grundlage, nicht mit voreiligen Schlüssen. Wehrhafte Demokratie braucht Vorbereitung, nicht Polemik.“

Brandt weiter:

„Ein Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die AfD erfordert eine solide und gut belegte Tatsachenlage. Deshalb wollen wir eine Prüfung, die staatsfern, nachvollziehbar und juristisch belastbar ist. Das schützt die Demokratie – sachlich, unaufgeregt und verfassungstreu.“

Kernpunkte des Beschlusses

  • Ergebnisoffene Analyse, ob die im Grundgesetz genannten Voraussetzungen vorliegen
  • Strukturierter Beweis- und Verfahrensplan
  • Staatsferne, offen überprüfbare Quellen
  • Juristisch belastbare Dokumentation, die vor Gericht Bestand hält „Ein starkes Mandat für rechtsstaatliche Sorgfalt.“

Brandt abschließend: „Dieser Beschluss ist kein Signal gegen Wählerinnen und Wähler, sondern ein Signal für unseren Rechtsstaat. Wir fordern nicht zu handeln – wir fordern zu prüfen. Gründlich, unaufgeregt und verantwortungsvoll. Auch die CDA im Ennepe-Ruhr-Kreis unterstützt den Beschluss der Landestagung ausdrücklich. Wir stehen geschlossen hinter dem Ziel, eine rechtsstaatlich einwandfreie und politisch unaufgeregte Prüfung zu ermöglichen. Nur eine solide Faktenlage schafft Vertrauen in die demokratischen Institutionen – genau das fordern wir ein und haben daher als Bezirksverband Ruhr diesen Antrag eingereicht.“