Presse
03.02.2020, 06:30 Uhr
100 Jahre Betriebsverfassungsgesetz
CDA fordert schnelle Umsetzung des Koalitionsvertrages
Vor 100 Jahren – am 4. Februar 1920 – wurde das Betriebsrätegesetz verabschiedet. Vorausgegangen waren Streiks und Kämpfe für mehr Mitbestimmung der Arbeitnehmerschaft in den Betrieben. Heute regelt das Betriebsverfassungsgesetz die Zusammenarbeit von Arbeitgebern und den gewählten Betriebsräten. Allerdings sinkt die Anzahl der Betriebsräte in Deutschland seit Jahren. Die Bundesregierung hat deshalb im Koalitionsvertrag vereinbart, die Gründungen und Wahlen von Betriebsräten zu erleichtern. Noch ist dazu nichts umgesetzt.

Der Vorsitzende der CDU-Sozialausschüsse im Ennepe-Ruhr-Kreis, Christian Brandt, fordert daher: „Als CDA haben wir uns für eine Stärkung der betrieblichen Mitbestimmung in den Verhandlungen eingesetzt. Bundesarbeitsminister Heil muss dieses Vorhaben endlich umsetzen. Die betriebliche Mitbestimmung ist einer der großen Errungenschaften in unserer Sozialen Marktwirtschaft. Das dürfen wir nicht vernachlässigen.“
„Neben der vereinfachten Wahl, wollen wir Betriebsratsgründungen besser schützen. Der Kündigungsschutz des Wahlvorstandes und der Wahlbewerber sollte dazu ausgebaut werden. Zudem wollen wir Behinderungen der Betriebsratswahlen durch den Arbeitgeber stärker strafrechtlich verfolgen. Und auch das Vorgehen von kommerziellen Beratungsagenturen zur Bekämpfung von Betriebsräten unterbinden,“ sagt Christian Brandt anlässlich des 100-jährigen Jubiläums.

Die Christlich-Demokratische Arbeitnehmerschaft (CDA) ist der Sozialflügel der CDU. Ihre Mitglieder engagieren sich vor allem auf Feldern der Sozialpolitik wie Arbeitsmarkt, Rente, Pflege und Gesundheit. Weitere Infos stehen im Internet auf www.cda-bund.de.